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ergeben sich aus der Gesetzeslage zur Tagesarbeit und zum Datenschutz in der zum Zeitpunkt gültigen Fassung.
In dem zur Verfügung gestellten können Sie erfahren was wichtig ist und welcher Zweck erfüllt wird.
Die Daten aus den Jobbenachrichtigungen sowie die ((im Angebot) nicht veröffentlichten) persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Es erfolg keine Marktforschung. Auch keine personalisierte & andere Werbung!
Die Tagesjobbörse ist nicht die Agentur für Arbeit!
Als Arbeitgeber inserieren Sie Tagesjobangebote auf sich interessierte Arbeitnehmer bei Ihnen melden.
Unständige (nicht ständige/dauerhafte) Arbeitsverhältnisse (Tagesjobs) sind:
Beispiele für unständige (nicht ständige/dauerhafte) Beschäftigungen sind:
• Entladen einer besonders großen Lieferung in einem Unternehmen,
• Auf- und Abbau eines Fahrgeschäftes auf einer Kirmes,
• Säuberungs-, Aufräum-, Aufbau und Abbauarbeiten auf privaten sowie gewerblichen Baustellen,
• Inventur und Promotion für zivile & staatliche Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen,
• Um-/Ein u. Auszug von zivilen Haushalten, Unternehmen, Organisationen und sonstigen Einrichtungen oder zum Beispiel
• Ein kurzer Einsatz auf dem Wochenmarkt oder eines Schauspielers für Dreharbeiten..
Für Arbeitnehmer ist keine Registrierung notwendig.
Sie haben aber die Möglichkeit eine Jobbenachrichtigung zu erhalten.
da sich die Auswahl der Tagesjobs durch das Inserieren von kostenpflichtigen Angeboten durch registrierte Arbeitgeber ergibt.
Interessierte Tagesjobber können allerdings eine kostenlose Jobbenachrichtigung erhalten, wenn ein Tagesjob ihren zuvor festgelegten Daten entspricht.
Auch vollzeitschulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern maximal 2h/Tag arbeiten (§ 5 Abs. 3 JArbSchG). Sie dürfen jedoch nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr beschäftigt werden; auch vor oder während des Schulunterrichts dürfen sie nicht arbeiten.
Über 15 Jahre alte, nicht vollzeitschulpflichtige Jugendliche, dürfen mit Zustimmung der Eltern bis zu 8 Stunden an 5 Tagen / Woche arbeiten. Allerdings nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
Auch in Österreich gilt: Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. 13- und 14‑Jährige dürfen mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben. Diese dürfen maximal 2 Stunden pro Tag dauern und nicht vor 8 Uhr sowie nicht nach 18 Uhr stattfinden. Eine Beschäftigung während der Schulzeit ist ausgeschlossen. Jugendliche ab 15 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, dürfen bis zu 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche arbeiten, jedoch nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
In der Schweiz gilt die ArGV 5. Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. 13- bis 14‑Jährige dürfen leichte Arbeiten maximal 3 Stunden pro Tag bzw. 9 Stunden pro Woche ausüben. Sie dürfen nicht vor 6 Uhr und nicht nach 20 Uhr arbeiten und nicht während der Schulzeit. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu 8 Stunden täglich arbeiten, jedoch nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
Der Arbeitgeber hat die unständig (nicht ständig/dauerhaft) beschäftigten Arbeitnehmer auf ihre Meldepflicht hinzuweisen.
Ein kleines Entgelt von 10 Euro je Angebot an die Tagesjobbörse kann man mit PayPal oder Klarna leisten.
Es gibt keine Registrierungs- oder andere versteckte Kosten.
Angebote auf Tagesjobs24 können in ihrer Laufzeit von 3 Monaten jederzeit bearbeitet oder gelöscht werden.
Vorgesehen ist, dass der Stundenlohn wenigstens einem Mindestlohn von 15 Euroentspricht!
Die Tagesjobbörse ersucht keine weiteren Interessen.
Sie dient lediglich dem Kontakt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.